Wir sind Förderungsberechtigt
Wir sind Förderungsberechtigt In beiden Kindergärten haben unsere Kunden die Möglichkeit, eine finanzielle
Unterstützung von Seiten der Stadt zu beantragen. Somit haben Kunde des Froschkönigs Anspruch auf finanzielle Unterstützung
des Jugendamtes von bis zu 4,50 EUR pro Stunde. Die Höhe der Kostenbeteiligung des Jugendamtes ist einkommensabhängig. Die
Inanspruchnahme dieser Förderung ist allerdings optional. Betreuungsverträge können auch auf rein privater Ebene geschlossen
werden.
Außerdem können Betreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden. So können beispielsweise Paare, bei denen nur ein
Elternteil erwerbstätig ist, und nicht berufstätige Alleinerziehende für ihre Kinder zwischen drei und sechs Jahren zwei Drittel
der Betreuungskosten in Höhe von maximal 4.000,- Euro pro Kind als Sonderausgaben absetzen. Berufstätige Alleinerziehende und Elternpaare, bei denen beide verdienen, können die Betreuung ihrer Kinder bis 14 Jahre als Werbungskosten absetzen. Bei
Selbstständigen gelten diese Kosten als Betriebsausgaben. Diese Regelung gilt auch, wenn ein Elternteil einen pauschal versteuerten Minijob ausübt. In diesem Fall sollte der sozialversicherungspflichtig beschäftigte Partner alle Betreuungsausgaben voll übernehmen, da immer nur derjenige Kosten geltend machen darf, der sie auch zahlt.